Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Haustechnik Seeland GmbH
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Haustechnik Seeland GmbH, Aareweg 17, 3270 Aarberg, regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Haustechnik Seeland GmbH und ihren Kunden und sind für alle Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien (insbesondere Kaufverträge, Werkverträge, Aufträge etc.) gültig, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden für die Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien keine Anwendung.
Produkte im Sinne dieser AGB sind von der Haustechnik Seeland GmbH verkaufte Geräte und weitere Waren im Bereich der Elektro- und Sanitärtechnik.
(Dienst-)Leistungen im Sinne dieser AGB umfassen jegliche Installations-, Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, oder sonstigen Dienstleistungen im Elektro- und Sanitärbereich, die entweder nach Aufwand oder zu einem vorher vereinbarten Festpreis angeboten und erbracht werden.
Änderungen an diesen AGB treten 20 Tage nach Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde nicht in dieser Zeit schriftlich widerspricht. Erfolgt ein Widerspruch, gelten die bisherigen AGB weiter, es sei denn, die Parteien treffen eine neue Vereinbarung. Diese AGB gelten auch für Vertragsverlängerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Grundlagen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, basieren die offerierten oder ausgeführten Leistungen der Haustechnik Seeland GmbH auf den folgenden Grundlagen:
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Auftragsbestätigung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Haustechnik Seeland GmbH
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SIA-Norm 118 (allgemeine Bedingungen für Bau-arbeiten)
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SIA-Norm 380/7 (Haustechnik)
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Die übrigen einschlägigen Normen des SIA und der im Einvernehmen mit dem SIA aufgestellten Normen anderer Fachverbände
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Die übrigen einschlägigen Normen anderer Fachverbände
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Verordnungen und Normen über die elektrischen Anlagen
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Richtlinien für die Installationen von Telekommunikationsanlagen
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Vorschriften des Energielieferanten
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Art. 363 ff. OR und ferner die übrigen Bestimmungen des schweizerischen Privat- und Prozessrechts, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG)
Soweit diese AGB abweichende Regelungen enthalten, haben sie Vorrang vor den anderen genannten Normen und Vorschriften.
3. Angebot und Akzept
Anfragen oder Bestellungen des Kunden können mündlich, elektronisch oder schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Ein darauffolgendes Angebot der Haustechnik Seeland GmbH wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung (=Akzept) verbindlich. Liegt keine unterzeichnete Auftragsbestätigung vor, gilt das Angebot als konkludent angenommen, wenn der Kunde die Aufnahme der Arbeiten ermöglicht oder die Leistungen vorbehaltlos entgegennimmt.
Mit dem Akzept bzw. mit Beginn der Ausführung der Arbei-ten werden die in Ziff. 2 aufgeführten Grundlagen Bestandteil des Vertrages.
4. Ausführungsunterlagen
Das Angebot mit Vorausmass (Schätzung, Berechnung etc.) ist eine technische Vorarbeit der Haustechnik Seeland GmbH und in den Preisen nicht eingerechnet. Der Kunde hat deshalb die ihm übertragenen Unterlagen, die Offerte etc. vertraulich zu behandeln. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, diese Dokumente ohne schriftliche Zustimmung der Haustechnik Seeland GmbH an Dritte weiterzugeben oder anderweitig bekannt oder zugänglich zu machen. Die Haustechnik Seeland GmbH behält sich das Recht vor, bei Widerhandlungen Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Der Kunde stellt der Haustechnik Seeland GmbH rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sämtliche notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Bei grösseren Aufträgen legt der Kunde der Haustechnik Seeland GmbH rechtzeitig vor Arbeitsbeginn ein Arbeitsprogramm vor. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt das Terminprogramm zum Nachteil der Haustechnik Seeland GmbH geändert werden und ihr dadurch zur Einhaltung des Endtermins Mehrkosten in Form von Überstunden, zusätzliches Personal, Sonntags- oder Nachtarbeit entstehen, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Preise
Bei den durch die Haustechnik Seeland GmbH angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und Spezifikationen, Modelländerungen und Preiserhöhungen, welche durch den Hersteller erhoben und umgehend an den Kunden weitergegeben werden.
Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung seitens des Herstellers ist ausgeschlossen. Preisanpassungen nach oben von bis zu 10% der ursprünglich angebotenen Preise führen nicht zu einer Vertragsveränderung und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Bei Vor-Ort-Einsätzen wird die Fahrzeit als zusätzliche Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt.
Sämtliche Fremdleistungen durch Dritte (z. B. externe Spezialisten) sind nicht in den von der Haustechnik Seeland GmbH angebotenen Kosten und Preisen enthalten und werden zusätzlich verrechnet. Der Einsatz von Spezialgeräten und -Fahrzeugen, Servicewagen oder Transportern, wird separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die von Haustechnik Seeland GmbH angebotenen Preise können mit einer Frist von drei Monaten angepasst werden. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innert einer Frist von 20 Tagen, gelten die Preise als durch ihn genehmigt.
Mehraufwand infolge mangelnder Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Zahlungen
Zahlungen gegen Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, ohne besondere Mahnung, einen Verzugszins von 5% (p. A.). Die Zahlung des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemässen Bezahlung der Leistungen. Forderungen und Gegenansprüche des Kunden dürfen nur bei schriftlicher Zustimmung durch die Haustechnik Seeland GmbH verrechnet werden. Im Übrigen wird die Verrechnung ausgeschlossen.
Die Haustechnik Seeland GmbH behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung ganz oder teilweise zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung werden im Einzelfall vereinbart.
7. Lieferungen
Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Abgabe zur Versendung des Kaufgegenstandes oder bei dessen Abholung durch den Kunden.
Die angegebenen Liefertermine richten sich nach dem aktuellen Informationsstand. Terminüberschreitungen berechtigen grundsätzlich nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Haustechnik Seeland GmbH zurückzuführen.
8. Annahmeverzug/-verweigerung
Weigert sich der Kunde, die Ware anzunehmen, so ist die Haustechnik Seeland GmbH berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf hat die Haustechnik Seeland GmbH alternativ die Möglichkeit, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu hinterlegen, wobei mindestens 10% des Warenpreises als Hinterlegungskosten pro Monat geschuldet sind oder die Haustechnik Seeland GmbH tritt vom Vertrag zurück unter Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 50% des Auftragswertes (Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten).
9. Wartungs-/Unterhaltsverträge
Werden Wartungs- und Unterhaltsverträge ausgeführt, so gilt grundsätzlich das «best effort»-Prinzip. Die Haustechnik Seeland GmbH ist demgemäss bemüht, die notwendigen Arbeiten innert nützlicher Frist zu erledigen. Die Vertragsdauer beträgt, wenn nicht anders vermerkt, ein Jahr ab Vertragsbeginn. Einzelne Bestandteile der Verträge können abweichende Laufzeiten enthalten. In diesem Fall gelten die vereinbarten abweichenden Laufzeiten. Das Vertragsverhältnis erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Der Haustechnik Seeland GmbH steht es frei, bei verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen des Kunden ihre Leistungen ohne weitere Mahnung oder Begründung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
Die Wartung und der Support erfolgen in der Regel beim Kunden selbst.
10. Personaleinsatz
Die Haustechnik Seeland GmbH setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen entsprechendes internes oder, in Ausnahmefällen, externes Personal ein.
11. Abnahme des Werkes
Die Haustechnik Seeland GmbH zeigt dem Kunden die Fertigstellung des Werks an und vereinbart mit ihm innert Monatsfrist einen Termin zur Abnahme des Werks oder von in sich abgeschlossenen Werkteilen (Teilabnahme). Nimmt der Kunde nicht teil oder verweigert er die Vereinbarung eines Termins, so gilt die Anlage nach Ablauf eines Monats nach der Anzeige der Fertigstellung als abgenommen.
Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
Zeigen sich wesentliche Mängel, so wird am Abnahmetermin eine verbindliche Frist zur Mängelbehebung durch die Haustechnik Seeland GmbH vereinbart.
12. Rücknahme von Waren
Die Haustechnik Seeland GmbH trifft keine Rücknahmepflicht von bestellten oder gelieferten Waren. Abbestellungen und/oder Retouren kundenspezifischer Geräte oder Spezialausführungen sind generell ausgeschlossen und berechtigen zu keinem Abzug an der Zwischen- oder Schlussrechnung. Andere Waren werden nur mit schriftlichem Einverständnis der Haustechnik Seeland GmbH zurückgenommen, wobei diesfalls dem Kunden eine Gutschrift von 70% des vom Lieferanten an die Haustechnik Seeland GmbH rückerstatteten Kaufpreis an die Schlussrechnung angerechnet wird. Waren, die vor mehr als zwei Monaten geliefert wurden, beschädigt oder gebraucht sind, können nicht zurückgenommen werden.
13. Prüfung/Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeiten sofort bei Abnahme des Werks zu prüfen. Erfolgt keine physische Abnahme durch den Kunden und gilt das Werk gemäss Ziffer 11 als abgenommen, beginnt die Prüffrist mit der erstmaligen Inbetriebnahme.
Leistungen, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen, sind durch den Kunden innerhalb von 10 Tagen vom Zeitpunkt der Abnahme bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme an gerechnet schriftlich zu melden. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Leistungen als genehmigt.
Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt zur Verwirkung der Gewährleistungspflicht der Haustechnik Seeland GmbH.
Bei der Abnahme nicht ohne Weiteres feststellbare Mängel (sog. verdeckte Mängel) hat der Kunde sofort zu rügen, sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfristen gemäss Ziff. 13 hiernach.
14. Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme.
Für Geräte, welche die Haustechnik Seeland GmbH im Rahmen des Werkvertrages geliefert hat, garantiert sie für die Zeit, in der sie selbst Garantieansprüche gegenüber ihrem Lieferanten geltend machen, eine Garantie. Die Haustechnik Seeland GmbH haftet aber in keinem Fall für Folgeschäden.
Die Haustechnik Seeland GmbH haftet nicht für Mängel an Apparaten und Geräten (z. B. Beleuchtungskörper), die nicht Bestandteil des Werkvertrages sind und dem Kunden direkt durch Dritte (Hersteller, Lieferanten etc.) in Rechnung gestellt werden sowie damit zusammenhängende Folgeschäden.
Der Kunde hat die diesbezüglichen Ansprüche direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
Für Produkte von Dritten gelten die Garantiebestimmungen und Gewährleistungen des jeweiligen Dritten.
Darüberhinausgehende Garantie- und Gewährleistungen von der Haustechnik Seeland GmbH werden ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
15. Haftung
Die Haustechnik Seeland GmbH ist für Schäden aus Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden pauschal und gesamthaft für höchstens bis CHF 5‘000‘000.00 versichert. Jede weitergehende Haftung, insbesondere diejenige für Vermögensschäden und indirekte Schäden, wird wegbedungen.
Die Haustechnik Seeland GmbH haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Des Weiteren haftet die Haustechnik Seeland GmbH nicht für den entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritten sowie anderen Folgeschäden. Die Haustechnik Seeland GmbH haftet nicht für Schäden, welche aufgrund höherer Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel, Pandemie etc. entstanden sind. Wenn der Kunde Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten oder Subunternehmen direkt bezieht oder in Auftrag gibt, besteht für diese Leistung keinerlei Haftungs- bzw. Garantieanspruch gegenüber der Haustechnik Seeland GmbH.
Die Haustechnik Seeland GmbH haftet zudem nicht, wenn infolge ihrer Arbeiten der Strom unterbrochen wird.
16. Bauseitige Leistungen und Material- sowie Apparatelieferungen
Grundsatz:
Die Haustechnik Seeland GmbH ist nicht verpflichtet, bauseitig bestellte Material- und Apparatelieferungen zu verbauen. Der Einbau von bauseitig bestellten Materialien und Apparaten setzt den Abschluss einer separaten Vereinbarung voraus.
Ausnahme:
Willigt die Haustechnik Seeland GmbH in bauseitige Material- und Apparatelieferungen ein, haftet die Haustechnik Seeland GmbH insbesondere nicht für Schäden an Materialien und Apparaten, Lieferung, Mängel und Mängelfolgeschäden. Die Haustechnik Seeland GmbH ist weder verpflichtet, bauseitige Material- und Apparatelieferungen auf seine Mängelfreiheit, Tauglichkeit und Zertifizierung etc. hin zu prüfen noch treffen sie diesbezüglich allfällige Anzeige- und Abmahnungspflichten (Wegbedingung von Art. 25 SIA-Norm 118 und Art. 365 Abs. 3 OR).
17. Beschädigung von Leitungen und bestehenden unter Putz verlegten Installationen insbesondere
Der Kunde oder Dritte (z.B. Bauleitung, Architekt etc.) orientieren die Haustechnik Seeland GmbH über die Lage von verdeckten Leitungen. Für die Beschädigung von Leitungen, deren Lage die Haustechnik Seeland GmbH nicht gekannt hat, wie auch für die damit zusammenhängenden Folgeschäden, haftet die Haustechnik Seeland GmbH nicht.
Für Beschädigungen an bestehenden, unter Putz verlegten, Installationen wird jegliche Haftung abgelehnt.
18. Asbest und andere gesundheitsgefährliche Stoffe
Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, ist die Haustechnik Seeland GmbH berechtigt, die Gefahren auf Kosten des Kunden eingehend zu ermitteln und die Risiken zu bewerten. Damit verbundene Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Haustechnik Seeland GmbH auf die ihm bekannten Vorkommen von Asbest oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffe hinzuweisen. Der Kunde trägt in jedem Fall die damit zusammenhängenden Kosten, insbesondere für Gefahrenermittlung, erforderliche Massnahmen und fachgerechte Entsorgung.
19. Mangelhafte Koordination insbesondere
Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Kunden resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand infolge mangelnder Koordination wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
20. Eigentums- und Urheberrechte
Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte sowie sämtliches weitere geistige Eigentum an den Plänen und den übrigen Unterlagen und Daten der Haustechnik Seeland GmbH verbleiben ausschliesslich in ihrem Eigentum.
Das Eigentum von sämtlichen gelieferten Produkten bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum der Haustechnik Seeland GmbH.
Befindet sich der Kunde trotz Mahnung seit mehr als 30 Tagen im Zahlungsverzug, ist die Haustechnik Seeland GmbH berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzuholen.
21. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB gegen geltendes Recht verstossen, unwirksam oder unvollständig sein oder sollte ihre Erfüllung unmöglich werden, wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig und es wird die Wirksamkeit der übrigen Teile dieses Vertragsverhältnisses nicht beeinträchtigt. Die nichtigen, unwirksamen, unvollständigen oder unmöglichen Klauseln werden durch sinngemässe, gesetzeskonforme ersetzt.
22. Datensicherung
Der Kunde ist in jedem Fall selbst für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Daten, Software und Dokumentationen verantwortlich. Er trägt das Risiko für die verwendeten Datenträger selbst. Für verlorene Daten werden jegliche gesetzlich möglichen und zulässigen Haftungs- oder Garantieansprüche abgelehnt.
23. Datenschutz
Die Haustechnik Seeland GmbH erhebt Daten (z. B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der Haustechnik Seeland GmbH vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der Firma für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z. B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der Firma verwendet werden.
Die Haustechnik Seeland GmbH ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen.
Die Haustechnik Seeland GmbH sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Haustechnik Seeland GmbH hingewiesen (https://www.haustechnikseeland.ch/agb).
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991) wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz der Haustechnik Seeland GmbH. Die Haustechnik Seeland GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.
Aarberg, 1. Juli 2025
